Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung der Ferienwohnungen
im Haus Abendsonne / Stadt Wehlen
und die Hausordnung

Sie ver­brin­gen Ihren Urlaub in einer pri­va­ten Feri­en­un­ter­kunft. Mit der Buchungs­rou­ti­ne, der Ein­rich­tung und Aus­stat­tung des Hau­ses und der Apart­ments haben wir uns viel Mühe gegeben. 

Nach­ste­hen­de AGB und Haus­ord­nung sol­len Ihnen die Regeln auf­zei­gen, wie wir uns den Umgang mit der Buchung, dem Objekt und dem Inven­tar vorstellen.

Die­se AGB sind Vor­aus­set­zung und wer­den mit der Buchung zum Bestand­teil für Ihren Ver­trag mit uns. Daher lesen Sie die­se bit­te VOR der Buchung auf­merk­sam durch.

Da wir von Zeit zu Zeit die­se Regeln ergän­zen bzw an sich womög­lich ändern­de gesetz­li­che Bestim­mun­gen anpas­sen, tun Sie dies bit­te auch bei einer wie­der­hol­ten Buchung. 

Soll­ten Sie irgend­et­was an der Ein­rich­tung unse­res Feri­en­ob­jek­tes ver­mis­sen oder brau­chen Sie Hil­fe, zögern Sie bit­te nicht, sich ver­trau­ens­voll an uns zu wenden. 

Wir wün­schen Ihnen einen wun­der­schö­nen und erhol­sa­men Urlaub in unse­rem Ferienhaus.

Inhaltsverzeichnis

§1 Begriffsbestimmungen und Geltung der AGB

(1.1) Begriffs­be­stim­mun­gen

  • Ver­mie­ter meint den Anbie­ter der Feri­en­apart­ments im Haus Abendsonne/ Stadt Weh­len. Ver­mie­ter ist aus­schließ­lich die im Impres­sum die­ser Web­site genann­te Person.
  • Mie­ter meint alle Gäs­te, wel­che ein Ferien-Apartment buchen. Dabei haf­tet der Mie­ter für alle Mit­rei­sen­den gegen­über dem Ver­mie­ter. Buchun­gen Drit­ter regelt §2,  Pkt.4
  • Buchungs­platt­form meint exter­ne Platt­for­men wie z.B. Booking.com, über die in unse­rem Auf­trag unse­re Feri­en­apart­ments gebucht wer­den können.

(1.2) Gel­tung der AGB
(1.2.1) Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für Buchun­gen und Ver­trä­ge über die miet­wei­se Über­las­sung von Feri­en­woh­nun­gen im Haus Abendsonne/ Stadt Weh­len zur Beher­ber­gung sowie alle für den Gast (fol­gend Mie­ter genannt) erbrach­ten wei­te­ren Leis­tun­gen und Lie­fe­run­gen des Anbie­ters (fol­gend Ver­mie­ter genannt), die auf der Web­site www.haus-abendsonne-apartments.de, www.apartments-saechsische-schweiz.de, www.art-house-rathen.de oder via einer Buchungs­platt­form oder ander­wei­tig tele­fo­nisch und/oder schrift­lich vor­ge­nom­men werden. 

(1.2.2) Die Leis­tun­gen des Ver­mie­ters erfol­gen aus­schließ­lich auf­grund die­ser All­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen.

(1.2.3) Die Unter- oder Wei­ter­ver­mie­tung der über­las­se­nen Feri­en­woh­nung sowie deren Nut­zung zu ande­ren als Wohn­zwe­cken bedür­fen der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des Vermieters.

(1.2.4) Geschäfts­be­din­gun­gen des Mie­ters fin­den nur Anwen­dung, wenn die­se vor­her ver­ein­bart wurden.

(1.2.5) Abwei­chun­gen von die­sen Bedin­gun­gen sind nur wirk­sam, wenn der Anbie­ter sie aus­drück­lich schrift­lich bestä­tigt hat.

(1.2.6) Die Haus­ord­nung ist Bestand­teil der AGB

(1.2.7) Bei Buchun­gen via Booking.com beach­ten Sie bit­te auch deren AGB.

§2 Buchung | Buchungsbestätigung | Beherbergungsvertrag

(2.1) Buchun­gen geben Sie über die Buchungs­mas­ke auf die­ser Web­site ein oder rufen uns an. Buchun­gen kön­nen auch über Buchungs­platt­for­men (z.B. booking.com) vor­ge­nom­men werden.

(2.2) Kön­nen wir Ihnen die gewünsch­te Feri­en­woh­nung in dem gewünsch­ten Zeit­raum bereit­stel­len, erhal­ten Sie von uns via E-Mail eine schrift­li­che Bestä­ti­gung der gebuch­ten Feri­en­woh­nung. Die Reser­vie­rung für die Feri­en­woh­nung ist mit Erhalt der Buchungs­be­stä­ti­gung  ver­bind­lich rechtskräftig.

(2.3) Ver­trags­part­ner sind der Ver­mie­ter und der Mie­ter. Hat ein Drit­ter für den Mie­ter bestellt, haf­tet er dem Ver­mie­ter gegen­über zusam­men mit dem Mie­ter als Gesamt­schuld­ner für alle Ver­pflich­tun­gen aus die­sem Vertrag.

(2.4) Der Mie­ter ist ver­pflich­tet, die Buchungs­be­stä­ti­gung auf ihre Rich­tig­keit hin zu über­prü­fen. Weicht die Buchungs­be­stä­ti­gung inhalt­lich von der Buchungs­an­fra­ge ab und erhebt der Gast hier­ge­gen nicht unver­züg­lich Ein­wen­dun­gen, so gilt der Inhalt der Buchungs­be­stä­ti­gung als ver­trag­lich ver­ein­bart und ein Beher­ber­gungs­ver­trag ist geschlossen.

(2.5) Stor­nie­run­gen oder Nicht­an­rei­sen regeln §4 und §5

(2.6) Der Mie­ter ist ver­pflich­tet, wahr­heits­ge­mä­ße Anga­ben zu sei­ner Per­son und über die Anzahl der Per­so­nen zu machen, die die Feri­en­woh­nung bele­gen. Die Feri­en­woh­nung steht maxi­mal für die in der Buchungs­be­stä­ti­gung genann­te Anzahl von Per­so­nen zur Ver­fü­gung. Die Bele­gung mit einer dar­über hin­aus­ge­hen­den Anzahl von Per­so­nen bedarf der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des Ver­mie­ters. Der Preis für die Über­las­sung der Feri­en­woh­nung erhöht sich in die­sem Fall um die dafür vor­ge­se­he­ne Gebühr. Ver­stö­ße berech­ti­gen den Ver­mie­ter zu einer frist­lo­sen Kündigung.

(2.7) Das Miet­ob­jekt / die Apart­ments wer­den voll­stän­dig ein­ge­rich­tet und möbliert vermietet.

(2.8) Im Auf­trag und für die Stadt Weh­len wird eine Kur­ta­xe nach deren gel­ten­der Sat­zung in Rech­nung gestellt. Bei anrei­se fin­den Sie in Ihrem Apart­ment die Gäs­te­kar­te, die Sie bit­te aus­fül­len. Der letz­te Durch­schlag ist Ihre Gäs­te­kar­te (bit­te abtren­nen), die zu  diver­sen Ver­güns­ti­gen berech­tigt. Die rest­li­chen For­mu­la­re las­sen Sie uns bit­te sicht­bar lie­gen. Abhan­den gekom­me­ne Gast­for­mu­la­re müs­sen wir mit 50 € berechnen. 

§3 Zahlungsbedingungen

(3.1) Zah­lungs­fris­ten: 

  • Bei lang­fris­ti­gen Buchun­gen (mehr als 6 Wochen vor Miet­be­ginn) ist eine Anzah­lung in Höhe von 20% der Gesamt­sum­me sofort nach Erhalt der  Buchungs­be­stä­ti­gung auf unser Kon­to, wie in der Buchungs­be­stä­ti­gung ange­ge­ben, zu über­wei­sen. Die Rest­zah­lung ist bis spä­tes­tens 28 Tage vor Anrei­se fällig.
  • Bei kurz­fris­ti­gen Buchun­gen  (unter 6 Wochen vor Miet­be­ginn): bin­nen 5 Tage in vol­ler Höhe.
  • Bei Last Minute-Buchungen (unter einer Woche vor Miet­be­ginn): sofort in vol­ler Höhe und Sie  sen­den uns zusätz­lich einen Zah­lungs­nach­weis via Whats­App an die in der Buchungs­be­stä­ti­gung ange­ge­be­ne Telefonnummer. 
(3.2) Zah­lungs­art:
Wir akzep­tie­ren aus­schließ­lich Zah­lun­gen per Über­wei­sung oder – nach per­sön­li­cher Abspra­che – in Aus­nah­me­fäl­len auch Bar­geld­zah­lun­gen. EC- und Kre­dit­kar­ten  akzep­tie­ren wir nicht. 

(3.3) Zah­lungs­kos­ten
Alle Bank­über­wei­sungs­ge­büh­ren sind voll­stän­dig vom Mie­ter zu tra­gen, d.h. unse­rem Bank­kon­to ist der vol­le Rech­nungs­be­trag spe­sen­frei gutzuschreiben.

(3.4) Zah­lungs­ver­zug:
Bei Zah­lungs­ver­zug sind wir berech­tigt, Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 5% über dem Basis­zins­satz zu ver­lan­gen. Für jede Mah­nung nach Ver­zugs­ein­tritt hat der Mie­ter zudem Mahn­kos­ten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstat­ten. Alle wei­te­ren Kos­ten, die im Rah­men eines Inkas­sos anfal­len, trägt der Mieter. 

§4 Reiserücktritt / Buchungsstornierung / Nichtanreise Mieter

(4.1) Stor­niert (kün­digt) der Mie­ter den Ver­trag vor dem Miet­be­ginn, ohne einen Nach­mie­ter zu benen­nen, der in den Ver­trag zu den­sel­ben Kon­di­tio­nen ein­tritt, sind als Ent­schä­di­gung unter Anrech­nung der erspar­ten Auf­wen­dun­gen die fol­gen­den antei­li­gen Mie­ten zu ent­rich­ten, sofern eine ander­wei­ti­ge Ver­mie­tung nicht mög­lich ist:

  • bis 60 Tage vor Miet­be­ginn 30% des Mietpreises*
  • bis 30 Tage vor Miet­be­ginn 50% des Mietpreises*
  • bis 10 Tage vor Miet­be­ginn 90% des Mietpreises*
  • ansons­ten (spä­ter als 10 Tage vor Miet­be­ginn oder bei Nicht­an­rei­se 100% des Mietpreises*
*zzgl. 25 € Bear­bei­tungs­ge­bühr, die zusätz­lich fäl­lig wird, auch wenn das Apart­ment neu ver­mie­tet wer­den konnte. 

Gleich­wohl ist der Ver­mie­ter bemüht, das Miet­ob­jekt ander­wei­tig zu vermieten. 

(4.2) Bricht der Mie­ter den Auf­ent­halt vor­zei­tig ab, bleibt er zur Zah­lung des vol­len Miet­prei­ses verpflichtet.

(4.3) Eine Stor­nie­rung bzw. Kün­di­gung kann nur schrift­lich erfol­gen. Maß­geb­lich ist der Tag des Zugan­ges der Erklä­rung bei dem Vermieter.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung (Emp­feh­lung sie­he unten) ist immer eine gute Idee!

 

§5 Rücktritt durch den Vermieter

(5.1) Im Fal­le einer Absa­ge durch den Ver­mie­ter in Fol­ge höhe­rer Gewalt oder ande­rer unvor­her­seh­ba­rer Umstän­de (wie z.B. bei Unfall oder Krank­heit der Gast­ge­ber, behörd­li­che Anord­nun­gen) sowie ande­re nicht zu ver­tre­ten­de Umstän­de, wel­che die Erfül­lung unmög­lich machen, beschränkt sich die Haf­tung auf die Rück­erstat­tung des Miet­prei­ses und gebuch­ter Extras. 

(5.2) Bei berech­tig­tem Rück­tritt ent­steht kein Anspruch des Mie­ters auf Scha­dens­er­satz dar­über hin­aus.  Eine Haf­tung für Anreise-, Rückreise-,  zusätz­li­che Hotel­kos­ten oder sons­ti­ge Spe­sen wird nicht übernommen.

(5.3) Ein Rück­tritt durch den Ver­mie­ter kann nach Miet­be­ginn ohne Ein­hal­tung einer Frist erfol­gen, wenn der Mie­ter ande­re Mie­ter trotz Abmah­nung nach­hal­tig stört oder sich in sol­chem Maße ver­trags­wid­rig ver­hält, dass die sofor­ti­ge Auf­he­bung des Miet­ver­tra­ges gerecht­fer­tigt ist. Der Mie­ter hat in die­sem Fall kei­nen Anspruch auf Rückzahlungen. 

§6 An- und Abreise / Schlüssel

(6.1) Am Anrei­se­tag steht die Feri­en­woh­nung ab 15 Uhr zur Ver­fü­gung. Nach voll­stän­di­ger Bezah­lung erhält der Mie­ter recht­zei­tig vor­ab per E-Mail einen Schlüs­sel­code und wei­te­re Infor­ma­tio­nen. Damit kan n ab 15 Uhr zeit­lich unab­hän­gig ein­ge­checkt werden. 

(6.2) Scha­dens­er­satz­an­sprü­che kön­nen nicht gel­tend gemacht wer­den, wenn die Feri­en­woh­nung aus­nahms­wei­se nicht pünkt­lich um 15 Uhr bezo­gen wer­den kann. Der Ver­mie­ter wird über die­sen Umstand zeit­nah informieren. 

(6.3) Bei Last Minute-Buchungen (weni­ger als 7 Tage vor Anrei­se­da­tum) erkun­digt sich der Mie­ter vor­ab tele­fo­nisch, ab wann das Apart­ment zur Ver­fü­gung steht. 

(6.4) Am Abrei­se­tag ist das Apart­ment bis 10 Uhr mor­gens zu ver­las­sen. Der Ver­mie­ter behält sich vor, eine ver­spä­te­te Abrei­se in Rech­nung zu stellen.

(6.5) Die Woh­nung ist am Abrei­se­tag besen­rein zu hin­ter­las­sen. Das Geschirr, Glä­ser u.s.w. sind zu rei­ni­gen und ein­zu­räu­men, die Müll­ei­mer zu ent­lee­ren und der Kühl­schrank aus­zu­räu­men, Fens­ter und Bal­kon­tü­ren zu schlie­ßen, Elek­tro­ge­rä­te auszuschalten.

§7 Ferienwohnungen - Haftungen Inventar

(7.1) Die Feri­en­woh­nung wird vom Ver­mie­ter in einem ordent­li­chen und sau­be­ren Zustand mit voll­stän­di­gem Inven­tar über­ge­ben. Soll­ten Män­gel bestehen oder wäh­rend der Miet­zeit auf­tre­ten, ist der Ver­mie­ter hier­von unver­züg­lich in Kennt­nis zu setzen. 

(7.2) Das Inven­tar ist scho­nend und pfleg­lich zu behan­deln und nur für den Ver­bleib in den Feri­en­woh­nun­gen und Gemein­schafts­räu­men vor­ge­se­hen.  Das Ver­stel­len von Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den ist untersagt.

(7.3) Der Mie­ter haf­tet für die von ihm ver­ur­sach­ten Schä­den am Miet­ob­jekt und dem Inven­tar (z.B. kaput­tes Geschirr), Schä­den am Fuß­bo­den oder am Mobi­li­ar). Hier­zu zäh­len auch die Kos­ten für ver­lo­re­ne Schlüs­sel.  Der Mie­ter haf­tet auch für das Ver­schul­den sei­ner Mit­rei­sen­den. Ent­stan­de­ne Schä­den durch höhe­re Gewalt sind hier­von ausgeschlossen. 

(7.4) Soll­te eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung bestehen, ist der Scha­den der Ver­si­che­rung zu mel­den. Dem Ver­mie­ter ist der Name und Anschrift, sowie die Ver­si­che­rungs­num­mer der Ver­si­che­rung mitzuteilen.

(7.5) Bei ver­trags­wid­ri­gem Gebrauch der Feri­en­woh­nung, wie Unter­ver­mie­tung, Über­be­le­gung, Stö­rung des Haus­frie­dens usw., sowie bei Nicht­zah­lung des vol­len Miet­prei­ses kann der Ver­trag frist­los gekün­digt wer­den. Der bereits gezahl­te Miet­zins bleibt bei dem Vermieter.

§8 Haustiere

(8.1) Die Unter­brin­gung von Haus­tie­ren jed­we­der Art ist in der Feri­en­woh­nung nur nach vor­he­ri­ger schrift­li­cher Zustim­mung des Ver­mie­ters und/oder ent­spre­chen­der Buchung erlaubt. 

(8.2) Mehr als 1 Hund pro Apart­ment ist nicht gestat­tet. Ande­re Arten von Haus­tie­ren müs­sen zuvor abge­spro­chen werden.

(8.3) Für die Unter­brin­gung von Tie­ren und die damit verun­de­n­en höhe­ren Rei­ni­gungs­kos­ten ver­langt der Ver­mie­ter einen ange­mes­se­nen Aufpreis. 

(8.4) Für Schä­den, die durch den Hund/das Tier ver­ur­sacht wur­den, haf­tet der Mie­ter. Die Ver­mie­tung an Hun­de­hal­ter setzt eine gül­ti­ge Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung voraus.

(8.5) Außer­halb der Woh­nung ist der Hund an der Lei­ne zu füh­ren, Nach­barn dür­fen durch fort­wäh­ren­des Hun­de­ge­bell nicht gestört wer­den. Der Mie­ter hat dar­auf zu ach­ten, dass die Not­durft des Hun­des nicht auf dem Grund­stück erfolgt.

(8.6) Wer­den Tie­re ohne vor­he­ri­ge Kennt­nis und Zustim­mung des Ver­mie­ters unter­ge­bracht, kann die­ser eine Auf­wands­ent­schä­di­gung in Höhe von bis zu 100 Euro (net­to) zusätz­lich zu dem übli­chen Auf­preis  in Rech­nung stellen.

§9 Aufenthalt

(9.1) Die Feri­en­woh­nung darf nur von den in der Buchung auf­ge­führ­ten Per­so­nen benutzt wer­den. Soll­te die Woh­nung von mehr Per­so­nen als ver­ein­bart benutzt wer­den, ist für die­se ein geson­der­tes Ent­gelt zu zah­len, wel­ches sich im Miet­preis bestimmt. Der Ver­mie­ter hat zudem in die­sem Fall das Recht, den Miet­ver­trag frist­los zu kündigen.

(9.2) Eine Unter­ver­mie­tung und Über­las­sung der Woh­nung an Drit­te ist nicht erlaubt. Der Miet­ver­trag darf nicht an drit­te Per­so­nen wei­ter­ge­ge­ben werden.

(9.3) Der Mie­ter erklärt sich mit die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sowie der Haus­ord­nung des Haus Abend­son­ne ein­ver­stan­den. Die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung erfolgt mit der ver­bind­li­chen Buchung.

(9.4) Bei Ver­stö­ßen gegen die AGB oder die Haus­ord­nung ist der Ver­mie­ter berech­tigt, das Miet­ver­hält­nis sofort und frist­los zu kün­di­gen. Ein Rechts­an­spruch auf Rück­zah­lung des Miet­zin­ses oder eine Ent­schä­di­gung besteht nicht.

§10 Haftung des Vermieters

(10.1) Der Ver­mie­ter haf­tet im Rah­men der Sorg­falts­pflicht eines ordent­li­chen Kauf­manns für die ordent­li­che Bereit­stel­lung des Miet­ob­jekts. Die Haf­tung des Ver­mie­ters ist auf die maxi­ma­le Höhe des Miet­prei­ses beschränkt.

(10.2) Eine Haf­tung für even­tu­el­le Aus­fäl­le bzw. Stö­run­gen in Wasser- oder Strom­ver­sor­gung, Bereit­stel­lung Inter­net sowie Ereig­nis­se und Fol­gen durch höhe­re Gewalt sind hier­mit ausgeschlossen.

(10.3) Der Ver­mie­ter haf­tet nicht für den Ver­lust von Wert­ge­gen­stän­den der Mie­ter und sei­ner Mitreisenden.

(10.4) Die Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on über das Inter­net kann nach dem der­zei­ti­gen Stand der Tech­nik nicht feh­ler­frei und/oder jeder­zeit ver­füg­bar gewähr­leis­tet wer­den. Der Ver­mie­ter haf­tet daher weder für die stän­di­ge und unun­ter­bro­che­ne Ver­füg­bar­keit des Online-Buchungssystems noch für tech­ni­sche und elek­tro­ni­sche Feh­ler, auf die der Ver­mie­ter kei­nen Ein­fluss hat, ins­be­son­de­re nicht für die dadurch ver­zö­ger­te oder even­tu­ell nicht statt­ge­fun­de­ne Bear­bei­tung der Buchung. Soll­ten Sie bin­nen 1 Stun­de nach der online-Buchung kei­ne Buchungs­be­stä­ti­gung per E-Mail erhal­ten, set­zen Sie sich sicher­heits­hal­ber mit uns tele­fo­nisch in Ver­bin­dung. Che­cken Sie vor­her Ihren Spamordner. 

§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN in den Mietobjekten

(11.1) Der Ver­mie­ter unter­hält in sei­nem Feri­en­ob­jekt einen Inter­net­zu­gang über WLAN. Er gestat­tet dem Mie­ter für die Dau­er sei­nes Auf­ent­hal­tes im Feri­en­ob­jekt eine Mit­be­nut­zung des WLAN-Zugangs zum Inter­net. Der Mie­ter hat nicht das Recht, Drit­ten die Nut­zung des WLANs zu gestatten. 

(11.2) Der Ver­mie­ter gewähr­leis­tet nicht die tat­säch­li­che Ver­füg­bar­keit, Geeig­ne­t­heit oder Zuver­läs­sig­keit des Inter­net­zu­gan­ges für irgend­ei­nen Zweck. Er ist jeder­zeit berech­tigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teil­wei­se oder zeit­wei­se wei­te­re Mit­nut­zer zuzu­las­sen und den Zugang des Mie­ters ganz, teil­wei­se oder zeit­wei­se zu beschrän­ken oder aus­zu­schlie­ßen, wenn der Anschluss rechts­miss­bräuch­lich genutzt wird oder wur­de, soweit der Ver­mie­ter des­we­gen eine Inan­spruch­nah­me fürch­ten muss und die­ses nicht mit übli­chen und zumut­ba­ren Auf­wand in ange­mes­se­ner Zeit ver­hin­dern kann. 

(11.3) Der Ver­mie­ter behält sich ins­be­son­de­re vor, nach bil­li­gem Ermes­sen und jeder­zeit den Zugang auf bestimm­te Sei­ten oder Diens­te über das WLAN zu sper­ren (z.B. gewalt­ver­herr­li­chen­de, por­no­gra­phi­sche oder kos­ten­pflich­ti­ge Seiten).

(11.4) Die Nut­zung erfolgt mit­tels Zugangs­si­che­rung. Die Zugangs­da­ten (Log­in und Pass­wort) dür­fen in kei­nem Fall an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Will der Mie­ter Drit­ten den Zugang zum Inter­net über das WLAN gewäh­ren, so ist dies von der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des Ver­mie­ters und der mit­tels Unter­schrift und voll­stän­di­ger Iden­ti­täts­an­ga­be doku­men­tier­ter Akzep­tanz der Rege­lun­gen die­ser Nut­zungs­ver­ein­ba­rung durch den Drit­ten zwin­gend abhän­gig. Der Mie­ter ver­pflich­tet sich, die Zugangs­da­ten geheim zu hal­ten. Der Ver­mie­ter hat jeder­zeit das Recht, Zugangs­codes zu ändern.

(11.5) Der Mie­ter wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das WLAN nur den Zugang zum Inter­net ermög­licht. Viren­schutz und Fire­wall ste­hen nicht zur Ver­fü­gung. Der unter Nut­zung des WLANs her­ge­stell­te Daten­ver­kehr erfolgt unver­schlüs­selt. Die Daten kön­nen daher mög­li­cher­wei­se von Drit­ten ein­ge­se­hen wer­den. Der Ver­mie­ter weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schad­soft­ware (z.B. Viren, Tro­ja­ner, Wür­mer, etc.) bei der Nut­zung des WLAN auf das End­ge­rät gelan­gen kann. Die Nut­zung des WLAN erfolgt auf eige­ne Gefahr und auf eige­nes Risi­ko des Mie­ters. Für Schä­den an digi­ta­len Medi­en des Mie­ters, die durch die Nut­zung des Inter­net­zu­gan­ges ent­ste­hen, über­nimmt der Ver­mie­ter kei­ne Haf­tung, es sei denn, die Schä­den wur­den vom Ver­mie­ter und/ oder sei­nen Erfül­lungs­ge­hil­fen vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig verursacht.

(11.6) Für die über das WLAN über­mit­tel­ten Daten, die dar­über in Anspruch genom­me­nen kos­ten­pflich­ti­gen Dienst­leis­tun­gen und getä­tig­ter Rechts­ge­schäf­te ist der Mie­ter selbst ver­ant­wort­lich. Besucht der Mie­ter kos­ten­pflich­ti­ge Inter­net­sei­ten oder geht er Ver­bind­lich­kei­ten ein, sind die dar­aus resul­tie­ren­den Kos­ten von ihm zu tragen.

(11.7) Der Mie­ter ist ver­pflich­tet, bei Nut­zung des WLAN das gel­ten­de Recht ein­zu­hal­ten. Er wird insbesondere

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Ver­brei­tung von sitten- oder rechts­wid­ri­gen Inhal­ten zu nutzen;
  • kei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Güter wider­recht­lich ver­viel­fäl­ti­gen, ver­brei­ten oder zugäng­lich machen; 
    dies gilt ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit dem Ein­satz von Filesharing-Programmen;
  • die gel­ten­den Jugend­schutz­vor­schrif­ten beachten;
  • kei­ne beläs­ti­gen­den, ver­leum­de­ri­schen oder bedro­hen­den Inhal­te ver­sen­den oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Ver­sen­dung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder ande­ren For­men unzu­läs­si­ger Wer­bung nutzen.

(11.8) Der Mie­ter stellt den Ver­mie­ter des Feri­en­ob­jek­tes von sämt­li­chen Schä­den und Ansprü­chen Drit­ter frei, die auf einer rechts­wid­ri­gen Ver­wen­dung des WLAN durch den Mie­ter und/oder auf einem Ver­stoß gegen die vor­lie­gen­de Ver­ein­ba­rung beru­hen. Dies erstreckt sich auch auf für die mit der Inan­spruch­nah­me bzw. deren Abwehr zusam­men­hän­gen­den Kos­ten und Auf­wen­dun­gen. Erkennt der Mie­ter oder muss er erken­nen, dass eine sol­che Rechts­ver­let­zung und/oder ein sol­cher Ver­stoß vor­liegt oder droht, weist er den Ver­mie­ter des Feri­en­ob­jek­tes auf die­sen Umstand hin.

§12 Haus­ord­nung
Die Haus­ord­nung ist Bestand­teil der AGB und wird mit der Buchung aner­kannt. Die Haus­ord­nung ist in dem nach­fol­gen­den Doku­ment gefasst. 

§13 Schrift­form
Ande­re als in die­sem Ver­trag auf­ge­führ­ten Ver­ein­ba­run­gen bestehen nicht. Münd­li­che Abspra­chen wur­den nicht getrof­fen. Die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen wer­den akzep­tiert mit Über­sen­den der Buchung. 

§14 Sal­va­to­ri­sche Klau­sel
Soll­te eine oder meh­re­re Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam wer­den, so wird hier­von die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Die unwirk­sa­me Bestim­mung ist durch eine wirk­sa­me zu erset­zen, die dem mit der unwirk­sa­men Bestim­mung ver­folg­ten wirt­schaft­li­chen Zweck am nächs­ten kommt.

§15 Gerichts­stand
Der Ver­trag unter­liegt dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Als aus­schließ­li­cher Gerichts­stand gilt Berlin.

 

Die­se AGB wur­den zuletzt am 24.08.2020 aktualisiert.

Hausordnung Haus Abendsonne

Durch eine ordent­li­che Behand­lung der Apart­ments und des Hau­ses hel­fen Sie uns, Ihnen auch in Zukunft ein schö­nes Feri­en­do­mi­zil zur Ver­fü­gung zu stel­len. Bit­te gehen Sie daher mit der gesam­ten Ein­rich­tung und dem Inven­tar sorg­sam um und tra­gen dafür Sor­ge, dass auch Ihre Mit­rei­sen­den die Miet­be­din­gun­gen und die Haus­ord­nung ein­hal­ten.  Bei gro­ben Ver­stö­ßen behal­ten wir uns vor, etwa­ig ent­stan­de­ne Zusatz­kos­ten in Rech­nung zu stellen. 

Soll­ten Sie irgend etwas in der Ein­rich­tung ver­mis­sen , etwas nicht funk­tio­nie­ren oder brau­chen Sie Hil­fe, wen­den Sie sich bit­te ver­trau­ens­voll direkt an uns. 

Grund­sätz­lich gilt das Prin­zip der gegen­sei­ti­gen Rück­sicht­nah­me mit Blick auf ande­re Gäste.

(1) Ein­rich­tun­gen / Gegen­stän­de / Mobi­li­ar
Sämt­li­che Din­ge, die sich in der Feri­en­woh­nung oder Bal­kon befin­den oder dazu­ge­hö­ren, dür­fen und sol­len von den  Mie­tern benutzt wer­den. Das Ver­stel­len von Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den in den Apart­ments ist untersagt. 

(2) Nacht­ru­he
Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nacht­ru­he. In die­ser Zeit ist beson­de­re Rück­sicht­nah­me auf die Mit­be­woh­ner und Nach­barn gebo­ten. TV- und Audio­ge­rä­te sind auf Zim­mer­laut­stär­ke einzustellen.

(3) Sorg­falt bei Abwe­sen­heit
Für die Dau­er der Über­las­sung der Feri­en­woh­nung ist der Mie­ter ver­pflich­tet, bei Ver­las­sen der Feri­en­woh­nung Fens­ter und Türen geschlos­sen zu hal­ten, sämt­li­che Heiz­kör­per auf nied­ri­ge Stu­fe zu regeln sowie Licht und tech­ni­sche Gerä­te auszuschalten.

(4) Bad
Hygie­ne­pro­duk­te und Essen­res­te sind nicht in die Toi­let­te zu entsorgen. 

(5) Müll
Der Haus­müll ist in die Ton­nen an der Stra­ße vor dem Haus zu ent­sor­gen. Der  Müll ist nur nach Haus­müll und Papier zu tren­nen. Fla­schen sowie Glä­ser sind bit­te im Glas­con­tai­ner im Ort (am Bahn­hof) zu entsorgen. 

(6) An die Rau­cher
Das Rau­chen ist in unse­ren Feri­en­woh­nun­gen grund­sätz­lich ver­bo­ten. Beschä­di­gun­gen wie Brand­fle­cken und Löcher in oder an Möbeln, Fuß­bö­den, Bett­wä­sche, Tisch­de­cken usw haben zur Fol­ge, dass wir Ihnen dies zum Wie­der­be­schaf­fungs­wert in Rech­nung stel­len müs­sen. Dies ist kei­nes­wegs im Miet­preis ent­hal­ten. Daher darf bei uns nur auf den Balkonen/ Ter­ras­sen geraucht wer­den, dort steht auch der Aschen­be­cher. Grund­sätz­lich sind Balkon- und Blu­men­käs­ten kei­ne Aschen­be­cher. Soll­ten wir hier nach Ihrer Abrei­se Kip­pen fin­den,  stel­len wir Ihnen die Ent­fer­nung und Neu­be­pflan­zung in Rechnung. 

(7) Gemein­schafts­raum, Flu­re, Gemein­schafts­ter­ras­sen und Grill
Allen Gäs­ten steht die Gemein­schafts­ter­ras­se mit dem gran­dio­sen Aus­blick zur Ver­fü­gung. Bit­te stel­len Sie die Gar­ten­mö­bel nach dem Gebrauch wie­der zurück unter das Dach wie vor­ge­fun­den. Eben­so rei­ni­gen Sie den Grill nach Gebrauch. 
Möbel und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de in Flu­ren und dem Gemein­schafts­raum sol­len dort ver­blei­ben, auch hier gilt: soll­ten sie umge­stellt wer­den, räu­men Sie die­se bit­te wie­der wie vor­ge­fun­den zurück. Wird der  Gemein­schafts­raum z.b. für gemein­sa­me Mahl­zei­ten genutzt, ist dafür zu sor­gen,  dass das Geschirr aus den Apart­ments wie­der zurück­fin­det und der Raum besen­rein und auf­ge­räumt hin­ter­las­sen wird. 

(8) Haus­tie­re / Hund
Der Mie­ter hat dar­auf zu ach­ten, das die Not­durft des Hun­des nicht auf dem Grund­stück erfolgt und der Hund außer­halb des Apart­ments an der Lei­ne geführt wird.
Wei­te­re Rege­lun­gen: §8 AGB

(9) Beschä­di­gung
Nie­mand beschä­digt absicht­lich Sachen, es kann jedoch jedem pas­sie­ren, dass ein­mal etwas kaputt geht.  Bit­te infor­mie­ren Sie uns zeit­nah über den ent­stan­de­nen Scha­den. Zudem ver­wei­sen wir auf §7 unse­rer AGB.

(10) Park­mög­lich­kei­ten
Öffent­li­che Park­plät­ze befin­den sich ca. 3 Geh­mi­nu­ten ent­fernt am Bahn­hof und 5 Geh­mi­nu­ten ent­fernt am Frei­bad und sind gebührenpflichtig. 

(11) Gepäck­auf­zug
Der Gepäck­auf­zug steht nur nach Rück­spra­che und spe­zi­el­len Anwei­sun­gen zur Ver­fü­gung. Die Benut­zung erfolgt auf eige­ne Gefahr.

(12) Wert­ge­gen­stän­de
Der Ver­mie­ter haf­tet nicht für den Ver­lust von Wert­ge­gen­stän­den des Mieters.

(13) Zutritts­recht Ver­mie­ter
Der Ver­mie­ter und/oder sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen haben ein jeder­zei­ti­ges Zutritts­recht zu der Feri­en­woh­nung, ins­be­son­de­re bei Gefahr im Ver­zug. Auf die schutz­wür­di­gen Belan­ge des Gas­tes wird bei der Aus­übung des Zutritts­rech­tes ange­mes­sen Rück­sicht genom­men. Der Ver­mie­ter wird den Mie­ter über die Aus­übung des Zutritts­rech­tes vor­ab infor­mie­ren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umstän­den des Ein­zel­falls nicht zumut­bar oder unmöglich.

 

Haus­ord­nung und AGB  wur­den zuletzt
am 06.06.2021 aktualisiert.

Über den Daten­schutz infor­mie­ren Sie sich bit­te hier:

Sicher ist sicher - Mit einer Reiseversicherung

Die Fra­ge ist, was ist wenn… ich krank wer­de oder ande­res die Anrei­se ver­hin­dert? Für den Fall der Fäl­le soll­ten Sie hier im Anschluss Ihrer Buchung die­se kos­ten­güns­tig mit einer Rei­se­ver­si­che­rung absi­chern, denn sie schützt vor den Fol­gen von unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­sen vor bzw. wäh­rend des Urlaubs.

Unse­re Emp­feh­lung – 
Die Han­se­Mer­kur Reiseversicherung

Der Link öff­net die exter­ne Buchungs­sei­te der Han­se­Mer­kur.
Sie wäh­len dort im Step 2 zwi­schen ver­schie­de­nen Schutz­pa­ke­ten (Rei­se­rück­tritt, Not­fall­ver­si­che­rung, Rei­se­ge­päck­er­si­che­rung, Auto­schutz­brief, Corona-Reiseschutz u.v.m.). Die Kos­ten rich­ten sich nach Ihrem Rei­se­preis, gewähl­tem Paket und ob mit/ohne Selbst­be­halt.  Die Ver­si­che­rung muss spä­tes­tens 3 Tage nach Ihrer Rei­se­bu­chung und natür­lich vor Rei­se­an­tritt abge­schlos­sen wer­den. Alle Bedin­gun­gen und Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Buchungsseite.

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Tagesprognosen

Übrigens: Keine 5 Gehminuten entfernt lädt das Freibad Stadt Wehlen zu einem Sprung in das kühle Nass und andere sportliche Aktivitäten ein. Öffnungszeiten und mehr: www.wehlen-online.de/freibad

FAQ - Antworten auf so manche Frage

wie wir sie täglich gestellt bekommen:

Wir aktualisieren und ergänzen fortlaufend.

Eine unverbindliche Reservierung ist nur in Ausnahmefällen und je nach Buchungslage kurzzeitig möglich. Bitte nehmen Sie mit uns direkt Kontakt auf! 

Buchungen über unsere Website sind verbindliche Buchungen. 

Sie können bequem überweisen. Die Zahlungstermine und  Kontodaten werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Eine Bezahlung direkt vor Ort ist nicht möglich.
Storno - Je eher desto besser...
  • Wenn Sie erkrankt sind oder nach Buchung plötzlich anderweitig verhindert sind, gelten unsere AGB und Stornogebühren*
  • Sagen Sie uns schnellstmöglich Bescheid, damit wir versuchen können, die FeWo neu zu vermieten - das minimiert die Stornokosten.
  • Sie können auch versuchen, ob jmd in Ihrem Umfeld die Buchung übernimmt. Sagen Sie uns auch in diesem Fall unbedingt Bescheid.
  • Immer eine gute Idee: Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung spätestens 3 Tage nach Buchung - Siehe unten oder >>klick direkt hier<<)
*In Abhängigkeit vom Zeitpunkt Ihrer Stornierung fallen unterschiedlich hohe Stornogebühren an. Diese berechnen sich zudem danach, ob es uns gelingt, die gebuchte FeWo in diesem Zeitraum anderweitig zu vermieten. Sogenannt "ersparte Aufwendungen" wie die Gebühren für Endreinigung, Wäschepakete und Kurtaxe zahlen wir in jedem Fall voll zurück. Lt. AGB gelten diese Stornofristen und Gebühren:
  • bis 60 Tage vor Miet­be­ginn 30% des Mietpreises
  • bis 30 Tage vor Miet­be­ginn 50% des Mietpreises
  • bis 10 Tage vor Miet­be­ginn 90% des Mietpreises
  • ansons­ten (spä­ter als 10 Tage vor Miet­be­ginn) oder bei Nicht­an­rei­se 100% des Mietpreises.
  • zzgl. Bearbeitungsgebühr: 25,00 €

Sie können am Anreisetag ab 15 Uhr jederzeit Ihre FeWo beziehen. Die Schlüsselübergabe erfolgt kontaktlos via Schlüsselsafe. Den Code bekommen Sie i.d.R. 5 Tage vor Anreise (und sofern vollständig bezahlt) zugesendet.

Frühere Anreisen sind i.d.R. nicht möglich. Sie können gern 2 Tage vor Anreise nachfragen - in Abhängigkeit unserer Belegungen und Reinigungspläne.

Wenn Sie vor 15 Uhr bereits in der Gegend sind und Gepäck abstellen müssen, fragen Sie ggf. in den örtlichen Touristinfos nach einer Gepäckaufbewahrung.

Am Abreisetag checken Sie bis 10 Uhr aus und hinterlegen die Schlüssel im entsprechenden Schlüsselsafe. 

Im Haus Abendsonne (Stadt Wehlen) sind Hunde gegen ein Aufgeld erlaubt. Andere Haustiere sprechen Sie bitte mit uns zuvor ab. 

In unseren anderen Ferienwohnungen sind Haustiere nicht erlaubt. 

  • ArtHouse Bad Schandau: 
    Sie können einen privaten Parkplatz gegen eine kleine Tagesgebühr mitbuchen.
  • ArtHouse Kurort Rathen:
    Ein Parkplatz für 1 Auto je Fewo steht auf dem Grundstück kostenfrei zur Verfügung.
  • ArtHouse Lilienstein:
    Ein Parkplatz für 1 Auto je Fewo steht auf dem Grundstück kostenfrei zur Verfügung.
  • Haus Abendsonne Stadt Wehlen / OT Pötzscha:
    Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (Hanglage) nutzen Sie die öffentlichen Parkplätze (gebührenpflichtig) in unmittelbarer Nähe. Zum aus- und einladen können Sie kurzzeitig am Grundstück unten halten. Nähere Anweisungen und Beschreibungen finden Sie nach der Buchung in Ihrer digitalen Gästemappe.

Generell ist zu sagen: Das Elbtal ist eng und Parkplätze überall knapp und gegen Gebühr. Lassen Sie Ihr Auto am Besten vor Ort stehen und nutzen den ÖPNV. Mit Zahlung Ihrer Kurtaxe in den Häusern in Wehlen, Lilienstein und Bad Schandau erhalten Sie die Gästekarte "mobil", mit der Sie den ÖPNV der Region und die Elbfähren (außer in Rathen) kostenfrei nutzen können.

Kommt drauf an...
  • Wenn Sie selbst krank sind, bleiben Sie bitte Zuhause in Quarantäne. 
  • Derzeit (Stand Juni 2021) ist die Berherbergung aller Gäste möglich.
  • Beherbergungen aus touristischen Gründen sind bei Inzidenzien über 100 nicht möglich. Maßgeblich ist der Wert des Landkreises. Gemäß aktueller Coronaverordnung sind im Landkreis Elbsandsteingebirge/ Osterzgebirge Beherbergungen mit touristischem Hintergrund möglich, wenn die Inzidenz an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt (+ 2 Tage).
  • Wenn Sie beruflich oder aus medizinischen bzw sozialen Gründen unterwegs sind, heißen wir Sie auch bei Inzidenzien über 100 herzlich in unseren Ferienwohnungen willkommen (Stand Frühjahr 2021).
Kommt drauf an...
  • Wenn Sie selbst erkrankt sind, gelten unsere AGB und Stornogebühren*. Sagen Sie uns schnellstmöglich Bescheid, damit wir versuchen können, die FeWo neu zu vermieten - das minimiert die Stornokosten. Immer eine gute Idee: Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zum Zeitpunkt der Buchung (Siehe unten oder >>klick direkt hier<<)
  • Wenn uns die Beherbergung von behördlicher Seite lt. entsprechender Verordnungen zum Zeitpunkt Ihrer gebuchten Übernachtungen untersagt ist, können wir unsere Leistung nicht erbringen. Damit fällt der Zahlungsgrund für Sie weg und wir zahlen zurück. Denkbar wären in diesen Fällen auch die direkte Umbuchung auf einen neuen Termin oder die Ausgabe von Gutscheincodes, die Sie jederzeit für eine neue Buchung einsetzen können. Letztere beiden Varianten würden uns sehr helfen.
  • Wenn wir beherbergen dürfen - z.B. auch unter Auflagen wie Negativtest, Nachverfolgungserfassungen, Maskenpflichten etc pp - gelten unsere AGB und Stornogebühren*.

*In Abhängigkeit vom Zeitpunkt Ihrer Stornierung fallen unterschiedlich hohe Stornogebühren an. Diese berechnen sich zudem danach, ob es uns gelingt, die gebuchte FeWo in diesem Zeitraum anderweitig zu vermieten.

Wir sind doch alle Optimisten... 

Ja, Sie sollten buchen, wenn Sie ernsthaft vorhaben, sich ein paar Tage aktiver Erholung in der schönen Sächsischen Schweiz gönnen zu wollen. Sobald alle Beschränkungen aufgehoben sind, wird die Nachfrage enorm steigen und dann ist schnell auch der Wunschtermin nicht mehr verfügbar. Sollte es dann aktuell zum Termin nicht möglich sein, zu reisen/ zu übernachten => siehe oben die anderen Antworten...

Die Werte veröffentlichen wir tagaktuell auf unserer Website. Zudem finden Sie die Entwicklung der Zahlen sowohl auf der offiziellen Website des Freistaates Sachsen als auch auf der Seite des Tourismusverbandes - jeweils auch mit weiteren Informationen zum Tourismus. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Werte des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge maßgeblich sind. 

Bitte zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren:

Sicher ist sicher - Mit einer Reiseversicherung

Die Frage ist, was ist wenn… ich krank werde oder anderes die Anreise verhindert? Für den Fall der Fälle sollten Sie hier im Anschluss Ihrer Buchung diese kostengünstig mit einer Reiseversicherung absichern, denn sie schützt vor den Folgen von unvorhergesehenen Ereignissen vor bzw. während des Urlaubs.

Unsere Empfehlung – 
Die HanseMerkur Reiseversicherung

Der Link öffnet die externe Buchungsseite der HanseMerkur.
Sie wählen dort im Step 2 zwischen verschiedenen Schutzpaketen (Reiserücktritt, Notfallversicherung, Reisegepäckersicherung, Autoschutzbrief, Corona-Reiseschutz u.v.m.). Die Kosten richten sich nach Ihrem Reisepreis, gewähltem Paket und ob mit/ohne Selbstbehalt.  Die Versicherung muss spätestens 3 Tage nach Ihrer Reisebuchung und natürlich vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Alle Bedingungen und Informationen finden Sie auf der Buchungsseite.

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