UPDATE 6.8.: Das landkreisweite ganztägige >>Waldbetretungsverbot<< wird ab Sonntag, 7.8.22 aufgehoben!
Lediglich in den direkt betroffen Einsatz- und Waldbereichen der Hinteren Sächsischen Schweiz (hinter Bad Schandau und rum um den Winterberg) sowie auf tschechischer Seite um Hrensko und das Prebischtor ist mit Sperrungen der Wald- und Radwege sowie von Straßen zu rechnen.
Bitte beachten Sie trotzdem, insbesondere dass jeglicher Umgang mit Feuer (auch das Rauchen) im und in der Nähe von Wald grundsätzlich und immer – unabhängig von Waldbrandgefahrenstufen – verboten ist!
Eine direkte Gefahr besteht/bestand für unsere Quartiere nicht. Das Brandgebiet liegt in der Hinteren Sächsischen Schweiz rund um den Winterberg. Etwa 2% der Fläche des Nationalparks sind betroffen, das Elbsandsteingebirge umfasst noch deutlich mehr Fläche – darauf gerechnet sind es etwas 0,5%.
Zur aktuellen Lage wegen des Waldbrandes in der Hinteren Sächsischen Schweiz können Sie sich am Besten >>HIER<< informieren. Der MDR hat einen täglichen Ticker eingerichtet mit Infos zur Lage und den Themen drumherum. Auch die NINA-Warn-App hält Sie auf dem Laufenden. Einfach Stadt Wehlen bzw Kurort Rathen oder Porschdorf als Favorit eingeben.
Gerne können Sie uns bei Fragen jederzeit kontaktieren – vorzugsweise direkt telefonisch.
Wir sind unendlich dankbar, dass hunderte Rettungskräfte und freiwillige Helfer den Brandherd bekämpft haben und bekämpfen. Schon aus Respekt vor deren Arbeit appellieren wir eindringlich an die Gäste der Region, besonders achtsam in der Natur und im Wald zu sein. Dabei gilt:
- Feuern und Rauchen strikt verboten – Feuer gefährdet die Natur – nicht nur bei Trockenheit.
Die letzten zwei Wochen haben uns sehr deutlich gemacht, welch ein hohes Gut unsere wunderbare Natur für uns alle ist.
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Wortlaut der Verfügung:
Das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 26.07.2022 (Az.: 145-861.21-W/055/22) gemäß § 13 Abs. 1, 2 und §§ 35, 37 SächsWaldG zum 07.08.2022 auf.
Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist das waldgesetzliche Betretungsrecht ab 07.08.2022 nicht mehr eingeschränkt.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.
Lediglich für das Einsatzgebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz gilt weiterhin ein Betretungsverbot des Waldes auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG).
Die Allgemeinverfügungen können im Wortlaut auf folgender Seite abgerufen werden: www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html
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