Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Hausordnung für die Vermietung von Ferienwohnungen in den Häusern:

  • Haus Abend­son­ne Stadt Wehlen
  • Art­House Kur­ort Rathen
  • Art­House Lilienstein
  • Art­house Bad Schand­au (Post­str.)
  • Art­House Am Kur­park Bad Schandau
  • Art­House Goslar

Sie ver­brin­gen Ihren Auf­ent­halt in einer pri­va­ten Feri­en­un­ter­kunft. Mit der Buchungs­rou­ti­ne, der Ein­rich­tung und Aus­stat­tung der Häu­ser und der Apart­ments haben wir uns viel Mühe gege­ben. Nach­ste­hen­de AGB sowie die Haus­ord­nung sol­len Ihnen die Regeln auf­zei­gen, wie wir uns den Umgang mit
der Buchung, dem Objekt und dem Inven­tar vorstellen.

Die­se AGB sind Vor­aus­set­zung und wer­den mit der Buchung zum Bestand­teil für Ihren Ver­trag mit uns. Daher lesen Sie die­se bit­te VOR der Buchung auf­merk­sam durch. Da wir von Zeit zu Zeit die­se Regeln ergän­zen bzw. an sich womög­lich ändern­de gesetz­li­che Bestim­mun­gen anpas­sen, tun Sie dies bit­te auch bei einer wie­der­hol­ten Buchung.

Soll­ten Sie irgend­et­was an der Ein­rich­tung unse­rer Objek­te ver­mis­sen oder brau­chen Sie Hil­fe, zögern Sie bit­te nicht, sich ver­trau­ens­voll an uns zu wen­den. Wir wün­schen Ihnen einen wun­der­schö­nen und erhol­sa­men Auf­ent­halt in unse­ren Ferienwohnungen.

Inhaltsverzeichnis

§1 Begriffsbestimmungen und Geltung der AGB

1.1 Begriffs­be­stim­mun­gen

1.1.1. Ver­mie­ter meint die Anbie­te­rin der Feri­en­woh­nun­gen in den Häu­sern Haus Abend­son­ne Stadt Weh­len, Art­House Kur­ort Rathen, Art­House Lili­en­st­ein, Art­hou­ses Bad Schand­au, Art­House Gos­lar. Ver­mie­ter ist aus­schließ­lich die im Impres­sum genann­te Person. 

1.1.2. Mie­ter meint alle Gäs­te, wel­che eine oder meh­re­re Feri­en­woh­nun­gen buchen und/oder tem­po­rär bewoh­nen. Dabei haf­tet der Mie­ter für alle Mit­rei­sen­den gegen­über dem Vermieter. 

1.1.3. Buchungs­platt­form meint exter­ne Platt­for­men wie z.B. Booking.com, fewo-direkt etc. pp. über die in unse­rem Auf­trag unse­re Feri­en­woh­nun­gen online gebucht wer­den können. 

1.1.4. Zur bes­se­ren Les­bar­keit wird in die­sen AGB das gene­ri­sche Mas­ku­li­num ver­wen­det. Die ver­wen­de­ten Per­so­nen­be­zeich­nun­gen bezie­hen sich – sofern nicht anders kennt­lich gemacht – auf alle Geschlechter.

1.2 Gel­tung der AGB

1.2.1. Die­se AGB gel­ten für Ver­trä­ge über die miet­wei­se Über­las­sung von Feri­en­woh­nun­gen zur Beher­ber­gung sowie alle in die­sem Zusam­men­hang für den Mie­ter erbrach­ten wei­te­ren Leis­tun­gen der Fewo-Vermietung Ant­je Burr in den unter 1.1.1. genann­ten Häu­sern, wel­che auf der Web­site des Ver­mie­ters unter den URL www.apartments-saechsische-schweiz.de und www.art-houses.de oder via einer Buchungs­platt­form oder ander­wei­tig tele­fo­nisch oder schrift­lich gebucht wer­den können.

1.2.2. Die Leis­tun­gen des Ver­mie­ters erfol­gen aus­schließ­lich auf Grund­la­ge die­ser AGB.

1.2.3. Die Unter- oder Wei­ter­ver­mie­tung der über­las­se­nen Ferienwohnung(en) sowie deren Nut­zung zu ande­ren als Wohn­zwe­cken bedür­fen der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des Vermieters.

1.2.4. Geschäfts­be­din­gun­gen des Mie­ters fin­den nur Anwen­dung, wenn die­se vor­her aus­drück­lich ver­ein­bart wurden.

1.2.5. Abwei­chun­gen von die­sen Bedin­gun­gen sind nur wirk­sam, wenn der Ver­mie­ter sie aus­drück­lich schrift­lich bestä­tigt hat. 

1.2.6. Die bei­gefüg­te Haus­ord­nung ist Bestand­teil der AGB.

1.2.7. Bei Buchun­gen über Platt­for­men gel­ten zusätz­lich deren AGB.

1.2.8. Mit der Buchung, spä­tes­tens jedoch mit der Annah­me der Leis­tun­gen, erkennt der Mie­ter die­se AGB an.

§2 Buchung | Buchungsbestätigung | Beherbergungsvertrag

2.1. Feri­en­woh­nun­gen kön­nen über die Buchungs­mas­ke auf unse­rer Web­site oder tele­fo­nisch gebucht wer­den. Buchun­gen kön­nen auch über Buchungs­platt­for­men (z.B. booking.com) vor­ge­nom­men werden.

2.2. Kön­nen wir Ihnen die gewünsch­te Feri­en­woh­nung in dem gewünsch­ten Zeit­raum bereit­stel­len, erhal­ten Sie von uns via E-Mail eine schrift­li­che Bestä­ti­gung (Buchungs­be­stä­ti­gung). Die Buchung für die Feri­en­woh­nung ist mit Erhalt der Buchungs­be­stä­ti­gung ver­bind­lich rechts­kräf­tig und ein Beher­ber­gungs­ver­trag ist zustan­de gekommen.

2.3. Ver­trags­part­ner sind der Ver­mie­ter und der Mie­ter. Hat ein Drit­ter für den Mie­ter bestellt, haf­tet er dem Ver­mie­ter gegen­über zusam­men mit dem Mie­ter als Gesamt­schuld­ner für alle Ver­pflich­tun­gen aus die­sem Vertrag.

2.4. Der Mie­ter ist ver­pflich­tet, die Buchungs­be­stä­ti­gung auf ihre Rich­tig­keit hin zu über­prü­fen. Weicht die Buchungs­be­stä­ti­gung inhalt­lich von der Buchungs­an­fra­ge ab und erhebt der Gast hier­ge­gen nicht unver­züg­lich Ein­wen­dun­gen, so gilt der Inhalt der Buchungs­be­stä­ti­gung als ver­trag­lich ver­ein­bart und ein Beher­ber­gungs­ver­trag ist geschlossen.

2.5. Die Feri­en­woh­nun­gen wer­den voll­stän­dig ein­ge­rich­tet und möbliert vermietet.

2.6. Stor­nie­run­gen oder Nicht­an­rei­sen regeln §4 und §5

2.7. Der Mie­ter ist ver­pflich­tet, wahr­heits­ge­mä­ße Anga­ben zu sei­ner Per­son und über die Anzahl der Per­so­nen zu machen, die die Feri­en­woh­nung bele­gen. Die Feri­en­woh­nung steht maxi­mal für die in der Buchungs­be­stä­ti­gung genann­ten Anzahl von Per­so­nen zur Ver­fü­gung. Die Bele­gung mit einer dar­über hin­aus­ge­hen­den Anzahl von Per­so­nen bedarf der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des Ver­mie­ters. Der Preis für die Über­las­sung der Feri­en­woh­nung erhöht sich in die­sem Fall um die dafür vor­ge­se­he­ne Gebühr. Ver­stö­ße berech­ti­gen den Ver­mie­ter zu einer frist­lo­sen Kün­di­gung. Eine Unter­ver­mie­tung und Über­las­sung der Woh­nung an Drit­te ohne aus­drück­li­che Zustim­mung des Ver­mie­ters ist nicht erlaubt.

2.8. Der Mie­ter erklärt sich mit die­sen AGB sowie der Haus­ord­nung ein­ver­stan­den. Die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung erfolgt mit der ver­bind­li­chen Buchung.

2.9. Bei Ver­stö­ßen gegen die AGB oder die Haus­ord­nung ist der Ver­mie­ter berech­tigt, das Miet­ver­hält­nis sofort und frist­los zu kün­di­gen. Ein Rechts­an­spruch auf Rück­zah­lung des Miet­zin­ses oder eine Ent­schä­di­gung besteht nicht.

2.10. Bei ver­trags­wid­ri­gem Gebrauch der Feri­en­woh­nung, wie Unter­ver­mie­tung, Über­be­le­gung, Stö­rung des Haus­frie­dens kann der Ver­trag frist­los gekün­digt wer­den. Der bereits gezahl­te Miet­zins bleibt bei dem Vermieter.

2.11. Im Auf­trag und stell­ver­tre­tend für die Gemein­den wird eine Kur­ta­xe nach deren jeweils gel­ten­der Sat­zung in Rech­nung gestellt.

§3 Zahlungsbedingungen

3.1. Zah­lungs­art:
Wir akzep­tie­ren aus­schließ­lich Zah­lun­gen per Über­wei­sung auf das in der Buchungs­be­stä­ti­gung benann­te Konto.

3.2. Bar­zah­lun­gen sind nur nach per­sön­li­cher Abspra­che in Aus­nah­me­fäl­len mög­lich. Der Betrag ist am Anrei­se­tag vor Check-in zu ent­rich­ten. Die vor­aus­sicht­li­che Ankunfts­zeit ist vor­ab mit­zu­tei­len sowie unver­züg­lich abseh­ba­re Ver­spä­tun­gen. Ein ange­mes­se­ner Auf­preis für den zusätz­li­chen Per­so­nal­ein­satz kann ver­langt werden.

3.3. Zah­lungs­fris­ten:
Der in der Buchungs­be­stä­ti­gung ange­ge­be­ne Preis ist grund­sätz­lich im Vor­aus zu ent­rich­ten. Die Zah­lungs­frist rich­tet sich nach dem Zeit­raum zwi­schen Buchung und Anrei­se, und zwar wie folgt:

  • Lang- und mit­tel­fris­ti­ge Buchun­gen min­des­tens 5 Wochen vor
    Anrei­se: 4 Wochen vor Anreise
  • Kurz­fris­ti­ge Buchun­gen unter 5 Wochen vor Anrei­se: Sofort
  • Last Minute-Buchungen unter 10 Tage vor Anrei­se: Sofort, zusätz­lich sen­den Sie einen Zah­lungs­nach­weis via Whats­App oder E-Mail an den in der Buchungs­be­stä­ti­gung ange­ge­be­nen Kontakt.

3.4. Anzah­lun­gen:
Bei sehr lang­fris­ti­gen Vor­aus­bu­chun­gen und nach bil­li­gem Ermes­sen des Ver­mie­ters kann eine ange­mes­se­ne Anzah­lung mit län­ge­rer Vor­aus­zah­lungs­frist ver­langt werden.

3.5. Zah­lungs­kos­ten:
Alle Bank­über­wei­sungs­ge­büh­ren sind voll­stän­dig vom Mie­ter zu tra­gen, d.h. unse­rem Bank­kon­to ist der vol­le Rech­nungs­be­trag spe­sen­frei gutzuschreiben.

3.6. Der Gast ist damit ein­ver­stan­den, dass ihm die Rech­nung auf elek­tro­ni­schem Weg über­mit­telt wer­den kann. Die Buchungs­be­stä­ti­gung gilt hier­bei als Rechnung.

3.7. Zah­lungs­ver­zug: Bei Zah­lungs­ver­zug ist der Ver­mie­ter berech­tigt, Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 5% über dem Basis­zins­satz zu ver­lan­gen. Für jede Mah­nung nach Ver­zugs­ein­tritt hat der Mie­ter zudem Mahn­kos­ten in Höhe von 10,00 Euro an den Ver­mie­ter zu erstat­ten. Alle wei­te­ren Kos­ten, die im Rah­men eines Inkas­sos anfal­len, trägt der Mie­ter. Die Nicht­zah­lung stellt kei­ne Auf­he­bung des Beher­ber­gungs­ver­tra­ges dar.

§4 Reiserücktritt / Buchungsstornierung / Nichtanreise Mieter

4.1. Stor­niert (kün­digt) der Mie­ter den Ver­trag vor dem Miet­be­ginn, ohne einen Nach­mie­ter zu benen­nen, der in den Ver­trag zu den­sel­ben Kon­di­tio­nen ein­tritt, sind als Ent­schä­di­gung unter Anrech­nung der erspar­ten Auf­wen­dun­gen die fol­gen­den Stor­no­ge­büh­ren zu ent­rich­ten, sofern eine ander­wei­ti­ge Ver­mie­tung nicht mög­lich ist:

  • bis 60 Tage vor Anrei­se kostenfrei
  • bis 14 Tage vor Anrei­se 90% des Mietpreises*
  • spä­ter als 14 Tage vor Anrei­se oder bei Nicht­an­rei­se 100% des Mietpreises*

*Der Ver­mie­ter ist berech­tigt, eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von 25 € zu berech­nen, wel­che zusätz­lich fäl­lig wird, auch wenn die Feri­en­woh­nung neu ver­mie­tet wer­den konn­te. Gleich­wohl ist der Ver­mie­ter bemüht, das Miet­ob­jekt ander­wei­tig zu vermieten.

4.2. Bei Buchun­gen über exter­ne Buchungs­platt­for­men kön­nen anders­lau­ten­de Stor­nie­rungs­be­din­gun­gen und -gebüh­ren gelten.

4.3. Bricht der Mie­ter den Auf­ent­halt vor­zei­tig ab, bleibt er zur Zah­lung des vol­len Miet­prei­ses verpflichtet.

4.4. Eine Stor­nie­rung bzw. Kün­di­gung kann nur schrift­lich erfol­gen. Maß­geb­lich ist der Tag des Zugan­ges der Erklä­rung bei dem Vermieter.

4.5. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird emp­foh­len. Sofern eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung über unse­ren => Emp­feh­lungs­link abge­schlos­sen wird, tritt der Ver­mie­ter nur als Ver­mitt­ler, jedoch nicht als Ver­trags­part­ner auf. Ver­trags­part­ner ist aus­schließ­lich die Versicherung.

§5 Rücktritt durch den Vermieter

5.1. Im Fal­le einer Absa­ge durch den Ver­mie­ter in Fol­ge höhe­rer Gewalt oder ande­rer unvor­her­seh­ba­rer Umstän­de (wie z.B. bei Unfall oder Krank­heit der Gast­ge­ber, behörd­li­che Anord­nun­gen) sowie ande­re nicht zu ver­tre­ten­de Umstän­de, wel­che die Erfül­lung unmög­lich machen, beschränkt sich die Haf­tung auf die Rück­erstat­tung des Miet­prei­ses und gebuch­ter Extras.

5.2. Bei berech­tig­tem Rück­tritt durch den Ver­mie­ter ent­steht kein Anspruch des Mie­ters auf Scha­dens­er­satz dar­über hin­aus. Eine Haf­tung für Anreise-, Rückreise-, zusätz­li­che Hotel­kos­ten oder sons­ti­ge Spe­sen wird nicht übernommen.

§6 An- und Abreise / Schlüssel / Aufenthalt

6.1. Ca. 3-5 Tage vor Anrei­se und sofern voll­stän­dig bezahlt und alle nöti­gen Gast­da­ten vor­lie­gen, erhält der Mie­ter per E-Mail einen Schlüs­sel­code und wei­te­re Infor­ma­tio­nen für Anrei­se, Schlüs­sel­über­ga­be und Aufenthalt.

6.2. Check-in / Check-out

Anrei­se: Die Feri­en­woh­nun­gen ste­hen am Anrei­se­tag ab 15 Uhr zur Ver­fü­gung. Der Gast hat kei­nen Anspruch auf frü­he­re Bereit­stel­lung. Bei Last Minute-Buchungen erkun­digt sich der Mie­ter vor­ab tele­fo­nisch, ab wann das Apart­ment zur Ver­fü­gung steht.

Abrei­se: Die Feri­en­woh­nun­gen ste­hen am Abrei­se­tag bis 10 Uhr zur Ver­fü­gung. Danach kann der Ver­mie­ter auf­grund der ver­spä­te­ten Räu­mung für die ver­trags­über­schrei­ten­de Nut­zung ein erhöh­tes Nut­zungs­ent­gelt zu ver­lan­gen. Ver­trag­li­che Ansprü­che des Kun­den wer­den hier­durch nicht begrün­det. Ihm steht es frei nach­zu­wei­sen, dass dem Hotel kein oder ein wesent­lich nied­ri­ge­rer Anspruch auf Nut­zungs­ent­gelt ent­stan­den ist.

Ein frü­he­rer Check-in und ein spä­te­rer Check-out bedarf zwin­gend der vor­he­ri­gen Abspra­che und unter­liegt der Verfügbarkeit.

6.3. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che kön­nen nicht gel­tend gemacht wer­den, wenn die Feri­en­woh­nung aus­nahms­wei­se nicht pünkt­lich um 15 Uhr bezo­gen wer­den kann. Der Ver­mie­ter wird über die­sen Umstand zeit­nah informieren.

6.4. Die Schlüs­sel sind bei Check-out in den rich­ti­gen Safe zurück­zu­le­gen, die Zif­fern zu ver­stel­len und die Schutz­klap­pe zu schlie­ßen. Soll­ten die Schlüs­sel in der Feri­en­woh­nung lie­gen­blei­ben und die Tür von außen zuge­zo­gen wer­den, haf­tet der Mie­ter ggf. für den Ein­satz eines (Not-)Schlüsseldienstes. Bei Ver­lust der Schlüs­sel haf­tet der Mie­te in vol­ler Höhe des Wiederbeschaffungspreises.

6.5. Die Woh­nung ist am Abrei­se­tag besen­rein zu hin­ter­las­sen. Das Geschirr, Glä­ser usw. sind zu rei­ni­gen und ein­zu­räu­men, die Müll­ei­mer zu ent­lee­ren und der Kühl­schrank aus­zu­räu­men, Fens­ter und Bal­kon­tü­ren zu schlie­ßen, Elek­tro­ge­rä­te aus­zu­schal­ten. Wei­te­re Anwei­sun­gen wer­den mit der Schlüs­sel­mail über­sen­det und regelt die Hausordnung.

§7 Pflichten & Haftungen Gast / Mängel

7.1. Die Feri­en­woh­nung wird vom Ver­mie­ter in einem ordent­li­chen und sau­be­ren Zustand mit voll­stän­di­gem Inven­tar über­ge­ben. Der Mie­ter ver­pflich­tet sich, die gemie­te­ten und zur Nut­zung über­las­se­nen Sachen in Feri­en­woh­nung, Haus­flu­ren, das Inven­tar sowie die Außen­an­la­gen pfleg­lich zu behan­deln. Das Inven­tar ist nur für den Ver­bleib in den Feri­en­woh­nun­gen und ggf. Gemein­schafts­räu­men, Ter­ras­sen und Bal­ko­nen vor­ge­se­hen. Das Ver­stel­len von Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den ist untersagt.

7.2. Wenn wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses Schä­den am Objekt und/oder des­sen Inven­tar auf­tre­ten, ist der Mie­ter ver­pflich­tet, dies unver­züg­lich dem Ver­mie­ter bzw des­sen Beauf­trag­ten anzuzeigen.

7.3. Bereits bei der Ankunft fest­ge­stell­te Män­gel und Schä­den müs­sen sofort gemel­det wer­den, ansons­ten haf­tet der Mie­ter für die­se Schä­den. Zur Besei­ti­gung von Schä­den und Män­geln ist eine ange­mes­se­ne Frist ein­zu­räu­men. Ansprü­che aus Bean­stan­dun­gen, die nicht unver­züg­lich vor Ort gemel­det wer­den, sind aus­ge­schlos­sen. Rekla­ma­tio­nen, die erst am Ende des Auf­ent­hal­tes bzw. nach Ver­las­sen der Feri­en­woh­nung bei dem Ver­mie­ter ein­ge­hen, sind eben­falls vom Scha­den­er­satz ausgeschlossen.

7.4. Der Mie­ter haf­tet für die von ihm ver­ur­sach­ten Schä­den am Miet­ob­jekt und dem Inven­tar (z.B. kaput­tes Geschirr, Schä­den am Fuß­bo­den oder am Mobi­li­ar). Hier­zu zäh­len auch die Kos­ten für ver­lo­re­ne Schlüs­sel. Der Mie­ter haf­tet auch für das Ver­schul­den sei­ner Mit­rei­sen­den. Ent­stan­de­ne Schä­den durch höhe­re Gewalt sind hier­von ausgeschlossen.

7.5. Soll­te eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung bestehen, ist der Scha­den der Ver­si­che­rung zu mel­den. Dem Ver­mie­ter ist der Name und Anschrift, sowie die Ver­si­che­rungs­num­mer der Ver­si­che­rung mitzuteilen.

§8 Haftung des Vermieters

8.1. Der Ver­mie­ter haf­tet im Rah­men der Sorg­falts­pflicht eines ordent­li­chen Kauf­manns für die ordent­li­che Bereit­stel­lung des Miet­ob­jekts. Die Haf­tung des Ver­mie­ters ist auf die maxi­ma­le Höhe des Miet­prei­ses beschränkt.

8.2. Eine Haf­tung für even­tu­el­le Aus­fäl­le bzw. Stö­run­gen in Wasser- oder Strom­ver­sor­gung, Bereit­stel­lung Inter­net sowie Ereig­nis­se und Fol­gen durch höhe­re Gewalt sind hier­mit ausgeschlossen.

8.3. Der Ver­mie­ter haf­tet nicht für den Ver­lust von Wert­ge­gen­stän­den der Mie­ter und sei­ner Mitreisenden.

8.4. Bezüg­lich eines auf dem zum Haus gehö­ren­den Park­platz abge­stell­ten Fahr­zeugs über­nimmt der Ver­mie­ter bei Schä­den oder Dieb­stahl kei­ner­lei Haftung.

8.5. Die Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on über das Inter­net kann nach dem der­zei­ti­gen Stand der Tech­nik nicht feh­ler­frei und/oder jeder­zeit ver­füg­bar gewähr­leis­tet wer­den. Der Ver­mie­ter haf­tet daher weder für die stän­di­ge und unun­ter­bro­che­ne Ver­füg­bar­keit des Online-Buchungssystems noch für tech­ni­sche und elek­tro­ni­sche Feh­ler, auf die der Ver­mie­ter kei­nen Ein­fluss hat, ins­be­son­de­re nicht für die dadurch ver­zö­ger­te oder even­tu­ell nicht statt­ge­fun­de­ne Bear­bei­tung der Buchung. Soll­ten Sie bin­nen 1 Stun­de nach der online-Buchung kei­ne Buchungs­be­stä­ti­gung per E-Mail erhal­ten, set­zen Sie sich sicher­heits­hal­ber mit uns tele­fo­nisch in Ver­bin­dung. 
Che­cken Sie vor­her Ihren Spamordner.

§9 Haustiere

9.1. Aus­schließ­lich im Haus Abend­son­ne (Stadt Weh­len) sind Hun­de erlaubt, sofern bei Buchung ange­ge­ben oder unver­züg­lich nach Buchung mit­ge­teilt und wenn es im Miet­ver­trag aus­drück­lich ver­ein­bart wur­de (Auf­preis). Ande­re Haus­tie­re sind in kei­ner Feri­en­woh­nung gestattet.

9.2. Mehr als 1 gro­ßer oder 2 klei­ne Hun­de pro Feri­en­woh­nung im Haus Abend­son­ne sind nicht gestattet.

9.3. Für die Unter­brin­gung von Hun­den ver­langt der Ver­mie­ter einen ange­mes­se­nen Aufpreis.

9.4. Für Schä­den, die durch den Hund ver­ur­sacht wur­den, haf­tet der Mie­ter. Das Mit­brin­gen eines Hun­des setzt eine gül­ti­ge Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung voraus.

9.5. Außer­halb der Woh­nung ist der Hund an der Lei­ne zu füh­ren, Nach­barn dür­fen durch fort­wäh­ren­des Hun­de­ge­bell nicht gestört wer­den. Es ist dar­auf zu ach­ten, dass die Hun­de nicht ins Bett und auf die Sofas dür­fen und sie dür­fen nicht allein in den Feri­en­woh­nun­gen gelas­sen wer­den. Der Mie­ter hat dar­auf zu ach­ten, dass der Hund sei­ne „Geschäf­te“ nicht auf dem Grund­stück verrichtet.

9.6. Wer­den Tie­re ohne vor­he­ri­ge Kennt­nis und Zustim­mung des Ver­mie­ters unter­ge­bracht, kann die­ser eine Auf­wands­ent­schä­di­gung in Höhe von bis zu 100 Euro zusätz­lich zu dem übli­chen Auf­preis in Rech­nung stellen.

§10 WLAN-RICHTLINIE: Nutzung eines Internetzugangs über WLAN in den Mietobjekten

(1) Der Ver­mie­ter unter­hält in sei­nem Feri­en­ob­jekt einen Inter­net­zu­gang über WLAN. Er gestat­tet dem Mie­ter für die Dau­er sei­nes Auf­ent­hal­tes im Feri­en­ob­jekt eine Mit­be­nut­zung des WLAN-Zugangs zum Inter­net. Der Mie­ter hat nicht das Recht, Drit­ten die Nut­zung des WLANs zu gestatten.

(2) Der Ver­mie­ter gewähr­leis­tet nicht die tat­säch­li­che Ver­füg­bar­keit, Geeig­ne­t­heit oder Zuver­läs­sig­keit des Inter­net­zu­gan­ges für irgend­ei­nen Zweck. Er ist jeder­zeit berech­tigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teil­wei­se oder zeit­wei­se wei­te­re Mit­nut­zer zuzu­las­sen und den Zugang des Mie­ters ganz, teil­wei­se oder zeit­wei­se zu beschrän­ken oder aus­zu­schlie­ßen, wenn der Anschluss rechts­miss­bräuch­lich genutzt wird oder wur­de, soweit der Ver­mie­ter des­we­gen eine Inan­spruch­nah­me fürch­ten muss und die­ses nicht mit übli­chen und zumut­ba­ren Auf­wand in ange­mes­se­ner Zeit ver­hin­dern kann.

(3) Der Ver­mie­ter behält sich ins­be­son­de­re vor, nach bil­li­gem Ermes­sen und jeder­zeit den Zugang auf bestimm­te Sei­ten oder Diens­te über das WLAN zu sper­ren (z.B. gewalt­ver­herr­li­chen­de, por­no­gra­phi­sche oder kos­ten­pflich­ti­ge Seiten).

(4) Die Nut­zung erfolgt mit­tels Zugangs­si­che­rung. Die Zugangs­da­ten (Log­in und Pass­wort) dür­fen in kei­nem Fall an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Will der Mie­ter Drit­ten den Zugang zum Inter­net über das WLAN gewäh­ren, so ist dies von der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des Ver­mie­ters und der mit­tels Unter­schrift und voll­stän­di­ger Iden­ti­täts­an­ga­be doku­men­tier­ter Akzep­tanz der Rege­lun­gen die­ser Nut­zungs­ver­ein­ba­rung durch den Drit­ten zwin­gend abhän­gig. Der Mie­ter ver­pflich­tet sich, die Zugangs­da­ten geheim zu hal­ten. Der Ver­mie­ter hat jeder­zeit das Recht, Zugangs­codes zu ändern.

(5) Der Mie­ter wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das WLAN nur den Zugang zum Inter­net ermög­licht. Viren­schutz und Fire­wall ste­hen nicht zur Ver­fü­gung. Der unter Nut­zung des WLANs her­ge­stell­te Daten-verkehr erfolgt unver­schlüs­selt. Die Daten kön­nen daher mög­li­cher­wei­se von Drit­ten ein­ge­se­hen wer­den. Der Ver­mie­ter weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schad­soft­ware (z.B. Viren, Tro­ja­ner, Wür­mer, etc.) bei der Nut­zung des WLAN auf das End­ge­rät gelan­gen kann. Die Nut­zung des WLAN erfolgt auf eige­ne Gefahr und auf eige­nes Risi­ko des Mie­ters. Für Schä­den an digi­ta­len Medi­en des Mie­ters, die durch die Nut­zung des Inter­net­zu­gan­ges ent­ste­hen, über­nimmt der Ver­mie­ter kei­ne Haf­tung, es sei denn, die Schä­den wur­den vom Ver­mie­ter und/ oder sei­nen Erfül­lungs­ge­hil­fen vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig verursacht.

(6) Für die über das WLAN über­mit­tel­ten Daten, die dar­über in Anspruch genom­me­nen kos­ten­pflich­ti­gen Dienst­leis­tun­gen und getä­tig­ter Rechts­ge­schäf­te ist der Mie­ter selbst ver­ant­wort­lich. Besucht der Mie­ter kos­ten­pflich­ti­ge Inter­net­sei­ten oder geht er Ver­bind­lich­kei­ten ein, sind die dar­aus resul­tie­ren­den Kos­ten von ihm zu tragen.

(7) Der Mie­ter ist ver­pflich­tet, bei Nut­zung des WLAN das gel­ten­de Recht ein­zu­hal­ten. Er wird insbesondere

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Ver­brei­tung von sitten- oder rechts­wid­ri­gen Inhal­ten zu nutzen;
  • kei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Güter wider­recht­lich ver­viel­fäl­ti­gen, ver­brei­ten oder zugäng­lich machen; dies gilt ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit dem Ein­satz von Filesharing-Programmen;
  • die gel­ten­den Jugend­schutz­vor­schrif­ten beachten;
  • kei­ne beläs­ti­gen­den, ver­leum­de­ri­schen oder bedro­hen­den Inhal­te ver­sen­den oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Ver­sen­dung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder ande­ren For­men unzu­läs­si­ger Wer­bung nutzen.

(8) Der Mie­ter stellt den Ver­mie­ter des Feri­en­ob­jek­tes von sämt­li­chen Schä­den und Ansprü­chen Drit­ter frei, die auf einer rechts­wid­ri­gen Ver­wen­dung des WLAN durch den Mie­ter und/oder auf einem Ver­stoß gegen die vor­lie­gen­de Ver­ein­ba­rung beru­hen. Dies erstreckt sich auch auf für die mit der Inan­spruch­nah­me bzw. deren Abwehr zusammen-hängenden Kos­ten und Auf­wen­dun­gen. Erkennt der Mie­ter oder muss er erken­nen, dass eine sol­che Rechts­ver­let­zung und/oder ein sol­cher Ver­stoß vor­liegt oder droht, weist er den Ver­mie­ter des Feri­en­ob­jek­tes auf die­sen Umstand hin.

§11 Schrift­form
Ande­re als in die­sem Ver­trag auf­ge­führ­ten Ver­ein­ba­run­gen bestehen nicht. Münd­li­che Abspra­chen wur­den nicht getrof­fen. Die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen wer­den akzep­tiert mit Über­sen­den der Buchungsbestätigung.

§12 Sal­va­to­ri­sche Klau­sel
Soll­te eine oder meh­re­re Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk-sam wer­den, so wird hier­von die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Die unwirk­sa­me Bestim­mung ist durch eine wirk­sa­me zu erset­zen, die dem mit der unwirk-samen Bestim­mung ver­folg­ten wirt­schaft­li­chen Zweck am nächs­ten kommt.

§13 Gerichts­stand
Der Ver­trag unter­liegt dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Als aus­schließ­li­cher Gerichts­stand gilt Berlin.

 

DIE HAUSORDNUNG
Die Haus­ord­nung ist Bestand­teil der AGB und wird mit der Buchung aner­kannt. Die Haus­ord­nung ist in einem geson­der­ten Doku­ment gefasst und nach­fol­gend beigefügt.

 

Die­se AGB wur­den zuletzt am 05.08.2025 aktualisiert.

Hausordnung

Durch eine ordent­li­che Behand­lung der Feri­en­woh­nun­gen hel­fen Sie uns, Ihnen auch in Zukunft ein schö­nes Feri­en­do­mi­zil zur Ver­fü­gung zu stel­len. Bit­te gehen Sie daher mit der gesam­ten Ein­rich­tung und dem Inven­tar sorg­sam um und tra­gen dafür Sor­ge, dass auch Ihre Mit­rei­sen­den die Miet­be­din­gun­gen und die Haus­ord­nung ein­hal­ten. Bei gro­ben Ver­stö­ßen behal­ten wir uns vor, etwa­ig ent­stan­de­ne Zusatz­kos­ten in Rech­nung zu stel­len. Soll­ten Sie irgend etwas in der Ein­rich­tung ver­mis­sen oder brau­chen Sie Hil­fe, wen­den Sie sich bit­te ver­trau­ens­voll an uns.

(1) Ein­rich­tun­gen / Gegen­stän­de / Mobi­li­ar
Sämt­li­che Din­ge, die sich in der Feri­en­woh­nung befin­den oder dazu­ge­hö­ren, dür­fen und sol­len von den Mie­tern benutzt wer­den. Das Ver­stel­len von Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den in den Apart­ments ist jedoch untersagt.

(2) Nacht­ru­he
Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nacht­ru­he. In die­ser Zeit ist beson­de­re Rück­sicht­nah­me auf die Mit­be­woh­ner und Nach­barn gebo­ten. TV- und Audio­ge­rä­te sind auf Zim­mer­laut­stär­ke einzustellen.

(3) Sorg­falt bei Abwe­sen­heit
Für die Dau­er der Über­las­sung der Feri­en­woh­nung ist der Mie­ter ver­pflich­tet, bei jedem Ver­las­sen der Ferienwohnung

  • Fens­ter und Türen geschlos­sen zu halten,
  • sämt­li­che Heiz­kör­per auf nied­ri­ge Stu­fe zu regeln,
  • sowie Licht und tech­ni­sche Gerä­te auszuschalten.

(4) Bad
Hygie­ne­pro­duk­te und Essens­res­te sind nicht in die Toi­let­te zu entsorgen.

(5) Lüf­ten
Wäh­rend der gesam­ten Auf­ent­halts­dau­er ist für aus­rei­chen­de Belüf­tung, ins­be­son­de­re nach dem Duschen, zu sor­gen, um Schim­mel­bil­dung zu vermeiden.

(6) Müll
Der Haus­müll ist in die dafür vor­ge­se­he­nen Ton­nen am Haus zu ent­sor­gen. Der Müll ist nach Haus­müll, Plas­tik (gel­be Ton­ne) und Papier (blaue Ton­ne) zu trennen.

(7) An die Raucher/innen
Das Rau­chen ist in unse­ren Feri­en­woh­nun­gen grund­sätz­lich ver­bo­ten. Beschä­di­gun­gen wie Brand­fle­cken und Löcher in oder an Möbeln, Fuß­bö­den, Bett­wä­sche, Tisch­de­cken usw. haben zur Fol­ge, dass wir Ihnen dies zum Wie­der­be­schaf­fungs­wert in Rech­nung stel­len müs­sen. Dies ist kei­nes­wegs im Miet­preis ent­hal­ten. Daher darf nur auf offe­nen Balkonen/ Ter­ras­sen geraucht wer­den, die Türen zu den Feri­en­woh­nun­gen dabei zu schlie­ßen. Grund­sätz­lich sind Blu­men­käs­ten kei­ne Aschen­be­cher. Soll­ten wir hier nach Ihrer Abrei­se Kip­pen fin­den, stel­len wir Ihnen die Ent­fer­nung und Neu­be­pflan­zung in Rechnung.

(8) Haus­tie­re / Hund
Außer im Haus Abend­son­ne Stadt Weh­len (und dort nur, sofern gebucht) sind Haus­tie­re / Hun­de in allen ande­ren Häu­sern nicht gestat­tet. Wei­te­res regeln die AGB in §9.

(9) Beschä­di­gung
Nie­mand beschä­digt absicht­lich Sachen, es kann jedoch jedem pas­sie­ren, dass ein­mal etwas kaputt geht. Bit­te infor­mie­ren Sie uns umge­hend über den ent­stan­de­nen Scha­den, damit wir schnellst­mög­lich Ersatz schaf­fen kön­nen. Zudem ver­wei­sen wir auf §7 unse­rer AGB.

(10) Fern­se­her
Sofern Sie die Ein­stel­lun­gen des Fern­se­hers aus irgend­ei­nem Grun­de ver­än­dert haben, brin­gen Sie ihn bit­te wie­der in die funk­tio­nie­ren­de Aus­gangs­ein­stel­lung fürs Fern­se­hen. Wir behal­ten uns vor, Ihnen ansons­ten eine Tech­ni­ker­rech­nung nachzusenden.

(11) Wert­ge­gen­stän­de / ver­ges­se­ne Sachen
Der Ver­mie­ter haf­tet nicht für den Ver­lust von Wert­ge­gen­stän­den des Mie­ters. Ein Anspruch auf Nach­sen­dung ver­ges­se­ner Sachen besteht nicht.

(12) Zutritts­recht Ver­mie­ter
Der Ver­mie­ter und/oder sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen haben ein jeder­zei­ti­ges Zutritts­recht zu der Feri­en­woh­nung, ins­be­son­de­re bei Gefahr im Ver­zug. Auf die schutz­wür­di­gen Belan­ge des Gas­tes wird bei der Aus­übung des Zutritts­rechts ange­mes­sen Rück­sicht genom­men. Der Ver­mie­ter wird den Mie­ter über die Aus­übung des Zutritts­rechts vor­ab infor­mie­ren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umstän­den des Ein­zel­falls nicht zumut­bar oder unmöglich.

(13) Stö­run­gen / Hava­rien
Bei irgend­wel­chen Stö­run­gen und Schä­den (Elek­tri­zi­tät, Was­ser, Hei­zung u.s.w.) ist unver­züg­lich der Ansprech­part­ner zu benach­rich­ti­gen, wel­cher in Buchungs­be­stä­ti­gun­gen und sons­ti­gen E-Mails benannt wur­de. Bei Gefahr im Ver­zug (Feu­er) ist zuvor der Not­ruf 112 zu tätigen.

 

Wir wün­schen einen schö­nen Aufenthalt.

Über den Daten­schutz infor­mie­ren Sie sich bit­te hier:

Sicher ist sicher - Mit einer Reiseversicherung

Die Fra­ge ist, was ist wenn… ich krank wer­de oder ande­res die Anrei­se ver­hin­dert? Für den Fall der Fäl­le soll­ten Sie im Anschluss Ihrer Buchung die­se kos­ten­güns­tig mit einer Rei­se­ver­si­che­rung absi­chern, denn sie schützt vor den Fol­gen von unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­sen vor bzw. wäh­rend des Urlaubs.

Unse­re Emp­feh­lung – 
Die Han­se­Mer­kur Reiseversicherung

Der Link öff­net die exter­ne Buchungs­sei­te der Han­se­Mer­kur.
Sie wäh­len dort im Step 2 zwi­schen ver­schie­de­nen Schutz­pa­ke­ten (Rei­se­rück­tritt, Not­fall­ver­si­che­rung, Rei­se­ge­päck­er­si­che­rung, Auto­schutz­brief, Corona-Reiseschutz u.v.m.). Die Kos­ten rich­ten sich nach Ihrem Rei­se­preis, gewähl­tem Paket und ob mit/ohne Selbst­be­halt.  Die Ver­si­che­rung muss spä­tes­tens 3 Tage nach Ihrer Rei­se­bu­chung und natür­lich vor Rei­se­an­tritt abge­schlos­sen wer­den. Alle Bedin­gun­gen und Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Buchungs­sei­te der Versicherung.

Nach oben scrollen